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BZF Prüfung: Ablauf, Kosten und Anmeldung im Überblick

So läuft die BZF-Prüfung ab: schriftlicher und praktischer Teil, Kosten, Anmeldung bei der Bundesnetzagentur, Fristen und was bei Nichtbestehen gilt.

Von funkraus · 25. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

BZF Prüfung: Ablauf, Kosten und Anmeldung im Überblick

Für das Sprechfunkzeugnis musst du keine Monate lernen. Trotzdem wissen viele vorher nicht genau, was sie erwartet: Wo findet die Prüfung statt, wie melde ich mich an, was kostet sie, und was passiert, wenn es beim ersten Mal nicht klappt?

Dieser Artikel beantwortet diese Fragen der Reihe nach. Alle Zahlen stammen aus den Unterlagen der Bundesnetzagentur, Stand November 2025.

Die Prüfung im Überblick

Die Prüfung nimmt die Bundesnetzagentur ab, und sie besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem praktischen. Wer das BZF I macht, hat im praktischen Teil zusätzlich einen englischen Anteil. Die Prüfungen finden an sieben Orten statt: Berlin, Bremen, Eschborn, Köln, Leipzig, München und Reutlingen.

TeilWas passiertWichtige Zahlen
SchriftlichMultiple-Choice-Fragen aus dem Katalog der Bundesnetzagentur100 Fragen, 60 Minuten, mindestens 75 richtig
PraktischFunksimulation eines Flugs, bei der der Prüfer die Flugsicherung spieltmindestens Abflug und Anflug

Der schriftliche Teil

Du bekommst 100 Multiple-Choice-Fragen und 60 Minuten Zeit. Das sind rechnerisch 36 Sekunden pro Frage. Bestanden hast du mit mindestens 75 richtigen Antworten.

Die Fragen kommen aus einem veröffentlichten Katalog, der frei als PDF bei der Bundesnetzagentur zum Download steht und derzeit 261 Fragen umfasst. Es gibt keine Überraschungen: Was in der Prüfung drankommt, steht dort vorher schwarz auf weiß. Inhaltlich geht es um rechtliche Grundlagen, um Betriebsverfahren und um Not- und Dringlichkeitsverfahren.

Da BZF I und BZF II denselben Katalog nutzen, unterscheidet sich der schriftliche Teil bei beiden nicht. Wer wissen möchte, worin die Zeugnisse sich sonst unterscheiden, findet das im Artikel BZF I oder BZF II.

Der praktische Teil

Im praktischen Teil simulierst du einen Flug. Der Prüfer, oft ein Mitglied des Prüfungsausschusses von der Deutschen Flugsicherung, übernimmt die Rolle von Rollkontrolle und Tower, und du bist die Besatzung. Das Szenario enthält mindestens einen Abflug und einen Anflug, manchmal kommen Notverfahren dazu. Häufig sitzen mehrere Prüflinge gleichzeitig im Raum und kommen nacheinander dran. In welcher Reihenfolge die Teile der Prüfung stattfinden, legt der Ausschuss selbst fest.

Beim BZF I kommt ein englischer Teil dazu. Dort funkst du einen Teil des Flugs auf Englisch und übersetzt einen kurzen englischen Text.

Anmeldung Schritt für Schritt

Anmelden musst du dich selbst, direkt bei der Bundesnetzagentur. Weder die Flugschule noch der Kursanbieter erledigt das für dich. So läuft es ab:

  1. Lade das Antragsformular auf der Seite der Bundesnetzagentur herunter und fülle es in Großbuchstaben aus. Dort wählst du auch deinen Prüfungsort und kannst einen Wunschzeitraum angeben.
  2. Überweise die Prüfungsgebühr an die Bundeskasse. Den Verwendungszweck, der zu deinem Prüfungsort passt, findest du im Formular. Die Gebühr wird mit dem Antrag fällig, also im Voraus.
  3. Lege dem Antrag eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses bei, außerdem den Zahlungsbeleg. Bei einer Zusatzprüfung kommt eine Kopie deines bisherigen Zeugnisses dazu.
  4. Unterschreibe den Antrag. Wenn du minderjährig bist, müssen auch deine Erziehungsberechtigten unterschreiben.
  5. Schicke alles an die Adresse, die für deinen Prüfungsort im Formular steht. Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Behörde liegen.

Den Termin legt die Bundesnetzagentur fest. Zugelassen bist du erst, wenn die Gebühr eingegangen ist. Die Zulassung kommt dann schriftlich. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren, die Prüfung darf aber schon drei Monate vor dem 15. Geburtstag stattfinden.

Was die Prüfung kostet

PrüfungBZF IIBZF I
Vollprüfung (schriftlich und praktisch)80 Euro95 Euro
Wiederholung schriftlich56 Euro56 Euro
Wiederholung praktisch63 Euro75 Euro
Wiederholung schriftlich und praktisch71 Euro83 Euro
Zusatzprüfung vom BZF II zum BZF Inicht zutreffend80 Euro

Das sind nur die Prüfungsgebühren. Ein Kurs, Fahrtkosten zum Prüfungsort und eventuelle Lernmaterialien kommen extra dazu.

Der Weg für Flugschüler: nur die praktische Prüfung

Wer eine Pilotenlizenz macht, hat manchmal einen Vorteil. Hast du deine Theorieprüfung für PPL, LAPL, SPL oder eine Ballonlizenz bei der Luftfahrtbehörde deines Bundeslandes bestanden, kannst du dir dort eine Bescheinigung ausstellen lassen. Mit ihr meldest du dich bei der Bundesnetzagentur nur noch für die praktische Prüfung an. Die kostet 63 Euro beim BZF II und 75 Euro beim BZF I.

Die Bescheinigung ist ab dem Tag der Theorieprüfung 24 Monate gültig. Solange sie gilt, darfst du die praktische Prüfung auch wiederholen. Ob dieser Weg für dich passt, weiß deine Flugschule am besten.

Und wenn es nicht klappt?

Eine nicht bestandene Vollprüfung darf nur einmal wiederholt werden. Du musst dabei nur die Teile wiederholen, die du nicht bestanden hast. Ist zum Beispiel der schriftliche Teil durchgefallen, aber der praktische Teil bestanden, machst du nur den schriftlichen noch einmal, und zwar zu den oben genannten Wiederholungsgebühren.

Anders sieht es bei einer Zusatzprüfung aus, also etwa dem Wechsel vom BZF II zum BZF I. Fällt sie durch, musst du sie immer komplett und zur vollen Gebühr wiederholen.

Wie du dich vorbereitest

Die Prüfung ist gut planbar, weil der schriftliche Teil aus einem bekannten Katalog stammt und der praktische Teil immer nach dem gleichen Muster abläuft. Den Katalog kannst du selbst herunterladen und durcharbeiten. Hilfreich ist es außerdem, den Ablauf einer Prüfung mit 100 Fragen und 60 Minuten mindestens einmal komplett durchzuspielen, und den Funkverkehr laut zu sprechen, statt ihn nur zu lesen. Wie viel Zeit du dafür brauchst, hängt von deinem Vorwissen ab. Rechne grob mit einigen Wochen, in denen du regelmäßig ein paar Stunden pro Woche lernst.

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funkraus ist kein Teil der Bundesnetzagentur oder des LBA und steht in keiner Verbindung zu diesen Behörden. Alle Prüfungsinhalte basieren auf öffentlich zugänglichen, amtlichen Materialien.