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BZF I oder BZF II? Welches Sprechfunkzeugnis du wirklich brauchst

Nur Deutsch oder auch Englisch? Was BZF I und BZF II unterscheidet und welches Sprechfunkzeugnis für PPL, LAPL, Ultraleicht und Segelflug passt.

Von funkraus · 25. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

BZF I oder BZF II? Welches Sprechfunkzeugnis du wirklich brauchst

Viele, die sich fürs Sprechfunkzeugnis anmelden wollen, bleiben an derselben Stelle hängen: BZF I oder BZF II? Die Namen klingen nach Stufe eins und Stufe zwei, als wäre das eine die Fortsetzung des anderen. So ist es nicht ganz. Der Unterschied ist eigentlich schnell erklärt, wird in vielen Texten nur unnötig kompliziert dargestellt.

Hier steht, was die beiden Zeugnisse können, wer welches braucht und wann es sich lohnt, gleich das größere zu nehmen.

Der Unterschied in kurzen Worten

Mit dem BZF II darfst du im Flugfunk nach Sichtflugregeln auf Deutsch funken, und zwar innerhalb von Deutschland. Mit dem BZF I darfst du das auf Deutsch und auf Englisch. Das ist schon der ganze Kern. Wer das BZF I hat, darf alles, was das BZF II erlaubt, und zusätzlich englischen Funkverkehr.

MerkmalBZF IIBZF I
SpracheDeutschDeutsch und Englisch
Woinnerhalb Deutschlandsauch im Ausland
FlugregelnSichtflug (VFR)Sichtflug (VFR)
Schriftliche Prüfung100 Fragen, 60 Minuten, 75 richtigidentisch
Praktische PrüfungFunkverkehr auf Deutschzusätzlich Funkverkehr und eine kurze Übersetzung auf Englisch
Prüfungsgebühr (Stand November 2025)80 Euro95 Euro
Mindestalter15 Jahre15 Jahre

Die schriftliche Prüfung ist bei beiden dieselbe, mit dem gleichen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur. Die Unterschiede liegen im praktischen Teil. Dort läuft beim BZF I ein Teil des Funkverkehrs auf Englisch, und du bekommst außerdem einen kurzen englischen Text aus einer Luftfahrtveröffentlichung, den du vorliest und sinngemäß übersetzt.

Wer welches Zeugnis braucht

Das hängt davon ab, wie du fliegst, und weniger davon, welchen Schein du machst.

PPL(A) und LAPL(A)

Wer den Privatpilotenschein oder den LAPL macht, braucht ein Sprechfunkzeugnis, sobald er im Flug funkt. Das ist praktisch immer der Fall. Für Flüge in Deutschland, bei denen du auf Deutsch funkst, reicht das BZF II. Sobald du im Ausland funken willst, oder auch hier einmal auf Englisch, brauchst du das BZF I.

Manche Flugschulen haben dazu eigene Vorgaben, oder sie raten dir zu einem der beiden. Frag deshalb einmal nach, bevor du dich festlegst.

Ultraleicht

Piloten mit UL-Lizenz (SPL) dürfen in den Lufträumen E und G ohne Sprechfunkzeugnis am deutschen Flugfunk teilnehmen. Wer in eine Kontrollzone will, braucht das BZF dagegen. Auch wenn du zunächst nur im freien Luftraum fliegst, raten viele dazu, es trotzdem zu machen, weil früher oder später ein Flugplatz mit Kontrollzone dazukommt.

Segelflug

Segelflieger und Ballonfahrer brauchen in den Lufträumen E und G ebenfalls kein Zeugnis. Wer mit dem Segelflugzeug in eine Kontrollzone einfliegen möchte, braucht es dagegen wie alle anderen.

Instrumentenflug (AZF)

Wer irgendwann nach Instrumentenflugregeln funken möchte, braucht das Allgemeine Sprechfunkzeugnis (AZF). Das kannst du nur als Ergänzungsprüfung machen, wenn du schon ein BZF hast, entweder BZF I oder BZF II. Für das AZF liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

Drohnenpiloten brauchen im Normalfall kein Sprechfunkzeugnis.

BZF I direkt oder erst BZF II?

Wenn du das BZF I willst, gibt es zwei Wege. Du kannst die Vollprüfung fürs BZF I machen, oder du machst zuerst das BZF II und holst das BZF I später als Ergänzungsprüfung nach. Was die Ergänzungsprüfung kostet, steht in den Unterlagen der Bundesnetzagentur.

Ein Blick auf die Gebühren hilft bei der Entscheidung. Die Vollprüfung fürs BZF II kostet 80 Euro, die fürs BZF I 95 Euro, also nur 15 Euro mehr. Ist absehbar, dass du Englisch brauchst, ist das BZF I direkt meist der einfachere Weg: eine Anmeldung, ein Prüfungstermin, fertig.

Ein Umweg über das BZF II kann trotzdem Sinn ergeben. Zum Beispiel, wenn du mitten in der Ausbildung steckst, das Zeugnis bald brauchst und dein Englisch gerade eingerostet ist. Dann machst du erst das BZF II und nimmst dir für den englischen Teil in Ruhe später Zeit.

Was im englischen Teil auf dich zukommt

Keine Sorge, du musst dafür kein perfektes Englisch sprechen. Es geht um Funkverkehr, also um feste Phrasen in festen Abläufen, und nicht um freie Unterhaltung. Bei der Übersetzungsaufgabe musst du auch nicht den offiziellen Wortlaut treffen. Es reicht, wenn man merkt, dass du den Text verstanden hast. Wer in der Schule Englisch hatte, kommt in der Regel gut zurecht. Als Übungsmaterial eignet sich zum Beispiel das AIP der Deutschen Flugsicherung, das kostenlos online steht und in dem deutscher und englischer Text nebeneinander stehen.

Ein Punkt sorgt oft für Verwirrung: Das BZF I ist kein Sprachnachweis für deine Pilotenlizenz. Für PPL und LAPL gibt es davon getrennt die Anforderung nach FCL.055, das sogenannte ICAO Language Proficiency Level 4. Die brauchst du, um deine Lizenz auszuüben, nicht um dich zur BZF-Prüfung anzumelden. Wie das bei dir im Einzelnen abläuft, klärt am besten deine Flugschule.

Eine kurze Entscheidungshilfe

  • Du fliegst nur in Deutschland und funkst auf Deutsch: BZF II.
  • Du willst ins Ausland fliegen oder auf Englisch funken: BZF I.
  • Du bist unsicher: Nimm das BZF I, wenn dein Englisch mitmacht. Die 15 Euro Aufpreis stehen in keinem Verhältnis zu einer zweiten Prüfung später.

Noch drei Dinge

Du brauchst keinen Pilotenschein, um die Prüfung zu machen. Du kannst das BZF auch ohne Lizenz erwerben, und für viele ist es sogar der erste Schritt. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren, und du darfst die Prüfung schon bis zu drei Monate vorher ablegen. Angemeldet wirst du direkt bei der Bundesnetzagentur, nicht bei der Flugschule oder beim Kursanbieter.

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